Notfunkanforderungen für HAMNET Knoten
Aus Amateurfunk Wiki
Diese Seite beschreibt Anforderungen für HAMNET-Knoten zur Herstellung der Notfunktauglichkeit
Zugriffssicherheit der Behörden
- Behörden, die im Katastrophenfall Zugriff auf das HAMNET haben wollen, müssen sich sicher sein, daß sie sich jederzeit auf ein Team von Funkamateuren mit HAMNET-Zugangshardware verlassen können und darüberhinaus müssen die Linkstrecken, insbesondere bei extremen Witterungsverhältnissen, sicher funktionieren.
Betriebssicherheit bei Ausfall des Stromnetzes
- Im Gegensatz zu GSM-Basisstationen, die lediglich über eine Betriebssicherheit von 6 Stunden verfügen, ist ein Betrieb von einer Woche (7 volle Tage) anzustreben.
- Solarzellen und Akkukapazität müssen dem Energiebedarf der Knotenhardware entsprechen.
- Sekundäranwendungen, die nicht notfunkrelevant sind, müssen von einem Verantwortlichen im Katastrophenfall abgeschaltet werden können.
Nachweisverfahren zur Sicherstellung der Betriebssicherheit
- Jedes Jahr muß eine Übung zur Sicherstellung der Akkukapazität durchgeführt werden. Die Akkus dürfen dabei nicht in den Zustand der Tiefenentladung geraten.
- Die Überprüfung der Standortnachweise obliegt dem Notfunkreferenten des zuständigen Bezirks.
