Journalistisches Handwerk
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- Lokalzeitung
Öffentlichkeitsarbeit die geeignete Selbstdarstellung eines Vereins, einer Organisation oder eines Clubs in der Presse, durch Präsentation in der Öffentlichkeit oder im Rundfunk und Fernsehen.
Allgemeine rechtliche Grundlage ist der Artikel 5 des Grundgesetzes, der es jedem Bürger erlaubt, seine Meinung frei von staatlicher Zensur in Schrift und Bild auszudrücken. „Frei“ heißt aber nicht „frei von allen gesetzlichen Vorschriften, hier sind insbesondere die Paragrafen des Strafgesetzes (Verleumdung, Beleidigung etc) zu beachten.Die Landespresserechte finden nur Anwendung, wenn die Berichtserstattung durch akkreditierte Journalisten bzw. durch Presseorgane mit einem verantwortlichen Redakteur stattfindet.
Formen der Berichtserstattung:
Die Meldung
Sie ist die prägnanteste Art – und auch die formellste:Zu Anfang gleich das Wichtigste, dann in der Form der umgekehrten Pyramide die Fakten in ihrer Bedeutung nach unten. Grund: der Redakteur muss streichen.Die Meldung hält sich strikt an die Punkte:WER hat WAS WANN WO WARUM und WOMIT getan. Die Reihenfolge ist beliebig, es können nicht betroffene Punkte entfallen.
Zu dem „Wer“:
NIEMALS Herr/Frau oder Titel, es sei, dieser ist für das Verständnis der Meldung unumgängich. „Bürgermeister Karl Meier sagte..“ Und dabei gleich: SAGTE ist in Ordnung,niemals „meinte“, das kann der Chronist gar nicht wissen) Danach nur noch „Meier fuhr fort: „ (wörtliche Rede, wo immer es möglich ist)..“ Einfache Sprache, alter Journallistengrundsatz: „Schreibe so, dass der Professor Karl Meier nicht unter- und der Maurer „Kalle“ Meier nicht überfordert wird.
Klare und kurze Sätze! Keine Schachtelsätze. Nicht künstlich sein: „Er ging der Arbeit nach“ ist eine journalistische Todsünde, er arbeitete. Wenn vermeidbar ist: keine Fremdworte!
Die Reportage
Sie und ihre leichtere Schwester, das Feature sind die Königsdisziplinen. Der Chronist muss wissen,was er will: bei einem Eigenbeitrag kommt die Reportage zum Tragen, bei dem „Futter“ für die Tageszeitung die Meldung. Die Reportage ist nicht so strikt an die obige Form gebunden, aber auch hier das Wichtigste zuerst. Und Meinung und Fakt strikt trennen. Man kann eine eigene Meinung mit veröffentlichen, dann aber getrennt.
Am Anfang soll (nebenbei auch eine Unart: „Sollte“ Entweder es soll oder es soll nicht..) der sogenannte ABHOLER stehen. Dieses kann z.B. die wörtliche Rede eines wichtigen Mannes in dieser Sache („Ich freue mich, die Funkamateure in unserer schönen Stadt begrüßen zu dürfen“, so der Bürgermeister Karl Meier) oder es kann eine prägnante Schilderung, die neugierig macht sein („Große Antennengebilde, der Klang von Morsezeichen wiesen dem Besucher unmissverständlich den Weg zum Fielddayplatz der Funker“)
Lebendig erzählen, nicht trocken werden und nicht übertrieben sein.
NAMEN: Wer und WAS war der Gesprächspartner. Geht der Reportage ein Interview voraus: sich vorbereiten! WAS will ich wissen? WAS will der Reporter wissen? Der ist in der Regel fachfremd! Mit einem „Transceiver“ kann er wenig anfangen, mit einem Funkgerät schon.Kein Fachchinesisch im Gespräch mit der Presse. Kurze geschickte Gegenfragen, um festzustellen, ob der Reporter alles wirklich verstanden hat. Kurze aber interessante Erlebnisse sind weitaus wichtiger für die Presse als die Schilderung der erreichten DOK. Es muss nicht immer der erfolgreiche Notruf , es kann auch einfach eine besonders interessante Begegnung mit einem Anderen (typisches Beispiel: Funkkontakt mit der MIR) sein.
Positiv sein!Die Hürden einer Lizenzprüfung locken nicht unbedingt Interessierte in die Reihen des Clubs Der Reporter soll fragen! Ihn mit einer kurzen Schilderung veranlassen, dass er SEINE Fragen stellt-
Dann das Schreiben: Absätze machen oder Zeilen einschieben, wenn ein neuer Gedanke angefangen wird. Nichts liest sich so schwer wie ein durchgehender Text.
AUSSAGEFÄHIGE BILDER!
Das Bild „OM mit Kopfhörer an der Funkstation“ ist so etwas von öde, da ist der Funker, der sich mit einem Schraubenzieher über ein geöffnetes Funkgerät beugt weitaus besser. Sehr gut: das Team beim Antennenbau. Bilder sind ein ganz heikles Thema und geben auch in der professionellen Presse immer wieder Anlass zu Prozessen.!
Ganz grob gesagt: was ich im öffentlichen Raum fotografiere geht in Ordnung. Wenn da ein Passant während einer Begebenheit zusammen mit anderen Passanten gefilmt wird muss er das hinnehmen. Er hat da kein „Recht auf das eigene Bild“, er ist „Beiwerk“ Das pixeln seines Gesichtes ist „good will“
Und NIEMALS ein fremdes Bild anbieten, auch nicht, wenn der Photograph mündlich zugesagt hat. Niemals einen Beitrag zu gleicher Zeit mehreren Zeitschriften anbieten. Das nehmen Zeitungen/Zeitschriften sehr übel! Man kann auch eine Meldung (nie eine Reportage) an mehrere lokale Zeitungen schicken, dann aber muss das aus dem Verteiler klar hervorgehen. Wohl kann man der Redaktion sagen, man bittet um zeitnahe Benachrichtigen, ob Interesse bestehe oder nicht.
Der Verfasser kann auch versuchen, einen Vorabdruck zu bekommen, um querzulesen- OB der Redakteur sich drauf einlässt, das ist nicht sicher, aber einen Versuch wert.
