Frequenznutzungsplan

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Amateurfunk findet in bestimmten Frequenzbereichen statt, die den Lizenzinhabern als Funkdienst entweder primär exklusiv, primär oder sekundär zugewiesen sind.

  • primär exklusiv: Nur Mitglieder des Funkdienstes dürfen diese Frequenzen benutzen
  • primär: Die Frequenz wird auch von anderen Funkdiensten genutzt, Funkamateure haben aber Vorrang, und der andere Funkdienst muß die Frequenznutzung beenden, wenn ein Funkamateur die Frequenz verwendet.
  • sekundär: Funkamateure haben eine Frequenz zu räumen, wenn ein anderer Nutzer sie verwendet.

Ordnung herrscht im elektromagnetischen Spektrum über koordinierte Frequenznutzungspläne, die von der ITU über Ländergrenzen hinweg abgestimmt werden (Funkwellen kennen keine Ländergrenzen).

Herausgeber des Frequenznutzungsplans in Deutschland ist die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde.

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