Automatische Funkstelle

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Eine Automatische Funkstelle ist eine unbemannt arbeitende Funkstelle. Für derartige Funkstellen nach §3 Abs 3 Satz 3 ist eine gesonderte Zuteilung erforderlich. Zuständig für die Erteilung einer derartigen Lizenz ist die Außenstelle der Bundesnetzagentur in Mühlheim an der Ruhr.

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